Der von uns angebotene Tarif ist speziell auf die Bedürfnisse des freiberuflich tätigen Ton -/ Lichttechnikers zugeschnitten und deckt Haftpflichtschäden im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB), welche während der Berufsausübung durch den Versicherten schuldhaft verursacht werden. Der Versicherer prüft gleichzeitig die Berechtigung der Ansprüche und lehnt unberechtigte Forderungen des Gegners auf seine Kosten ab.
Leistungsmerkmale:
- Privathaftpflichtversicherung
( für den Versicherungsnehmer, seinen Ehegatten oder Lebensgefährten sowie die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden minderjährigen Kinder )
- Abhandenkommen eingebrachter Sachen mit einer Vers.-Summe von € 30.000, 3-fach max.
- Abwasserschäden
- Ansprüche mitversicherter Personen untereinander (gegenseitige Ansprüche) über € 50
- Arbeits- und Liefergemeinschaften (Teilnahme an) incl. Insolvenzklausel
- Auslandsschutz für Tätigkeiten und Exporte weltweit (ohne USA, Kanada); keine Deckung für ausländische Betriebsstätten
- Bahn-Anschlussgleise
- Bauherren-Haftpflicht bis Bausumme € 500.000
- Datenverlustklausel mit einer Vers.-Summe von € 150.000
- Internettechnologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per e-mail oder mittels Datenträger) in Höhe der VSu. für Personen u. Sachschäden; für die Verletzung von Namensrechten gilt eine VSu. von € 250.000- 1-fach max.
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Anhänger
- Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
auf Geschäftsreisen
durch Leitungswasser oder Abwasser mit einer VSu. von € 500.000 2-fach max.
durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung mit einer VSu. von € 500.000, 1-fach max. - keine Selbstbeteiligung
- Nachhaftung 3 Jahre bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
- Produkthaftpflicht wegen Personen u. Sachschäden
- Schiedsgerichtsvereinbarung
- Schlüsselverlust € 10.000 1-fach max.
- Schweiß-, Schneid -und Brennarbeiten ohne Einschränkung des Vers.-Schutzes
- Strahlenschäden
- Subunternehmer-Beauftragungsrisiko (Vergabe von Leistungen der versicherten Art; die Haftpflicht der Subunternehmer selbst ist nicht versichert)
- Tätigkeitsschäden
- Be -und Entladeschäden in Höhe der VSu. für Sachschäden
- Leitungsschäden in Höhe der VSu. für Sachschäden
- sonstige Tätigkeitsschäden € 10.000 2-fach max.
- Tierhaltung betrieblich (keine Kampfhunde, keine Pflichtversicherung)
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung; separate Vers.-Summe von € 3.000.000 1-fach max., Selbstbeteiligung 10%, mind. € 250
höchstens € 2.500 (gilt nicht bei Brand -oder Explosionsschäden). Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles,
VSu. € 300.000 im Rahmen der vereinbarten VSu. 1-fach max.; SB 10%, höchstens € 2.500
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- Mitversichert ist:
- die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden bis 3.000 l Gesamtfassungsvermögen
- das Regressrisiko
- Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes
- Vermögensschäden, auch aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen mit einer VSu. von € 150.000 2-fach max.
- Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiiken)
- vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
- Vorsorge-Versicherung in Höhe der vereinbarten Vers.-Summe
Wenn Sie mit mehreren Personen z.B. eine GbR bilden oder selbst weitere freiberufliche Personen dauerhaft oder gelegentlich beschäftigen, empfehlen wir für jede Einzelperson den Abschluß eines eigenen Vertrages. Dann ist jede Einzelperson selbst Versicherungsnehmer und hat beispielsweise auch bei Tätigkeiten für andere Auftraggeber Versicherungsschutz.
Falls Sie Arbeitnehmer beschäftigen, benötigen Sie eine Betriebshaftpflicht-Versicherung für Beschallungsfirmen. Hier berechnet sich der Jahresbeitrag nach der gezahlten Lohn-und Gehaltssumme.