Erläuterungen zur Betriebs -Haftpflichtversicherung für

Beschallungsfirmen und P.A.-Verleih

Der von uns angebotene Tarif ist speziell auf die Bedürfnisse des freiberuflich tätigen Ton -/ Lichttechnikers zuge-schnitten und deckt Haftpflichtschäden im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB), welche während der Berufsausübung durch den Versicherten schuldhaft verursacht werden. Der Versicherer prüft gleichzeitig die Berechtigung der Ansprüche und lehnt unberechtigte Forderungen des Gegners auf seine Kosten ab.

Bei der Ermittlung der Jahreslohn-u. Gehaltssumme sind nur Zahlungen an Mitarbeiter zu berücksichtigen. Die Einkünfte des/der Inhaber oder Geschäftsführer können hier außer Ansatz bleiben. Für Einzelpersonen, welche freiberuflich für Sie tätig sind - also nicht in einem Angestellten-oder Arbeitsverhältnis zu Ihnen stehen, empfehlen wir den Abschluß einer separaten Berufshaftpflichtversicherung für Ton-/Lichttechniker. Dies hat den Vorteil, daß die betroffene(n) Person(en) auch für andere Auftraggeber tätig sein können und auch dort Vers.-Schutz genießen.

Das Leistungspaket:

Ein paar Beispiele aus der Schadenpraxis:

  • Die versicherte Person stößt versehentlich den Verstärker eines anderen Musikers von der Bühne oder beschädigt ein fremdes Instrument.
  • Beim Hereintragen von Instrumenten werden Gebäudeteile beschädigt (z.B. Türscheibe).
  • Beim Transport einer großen Box oder eines Cases vom Fahrzeug auf die andere Straßenseite wird die versicherte Person durch Unvorsichtigkeit Verursacher eines Verkehrsunfalles.
  • Bei der Verkabelung einer bandeigenen P.A. - Anlage wird ein Kabel irrtümlich an einen stromführenden Ausgang angeschlossen.
  • Beim Aufbau eines Boxenturmes stürzt eine Box herab und verletzt eine in der Nähe stehende andere Person.
  • Ein Konzertbesucher stürzt über ein unsachgemäß verlegtes Kabel.

Noch Fragen ? Tel.: 02166 - 612038 oder 0172 / 2679177 oder info@sam-versicherung.de