Der von uns angebotene Tarif ist speziell auf die Bedürfnisse des freiberuflich tätigen Ton -/ Lichttechnikers zuge-schnitten und deckt Haftpflichtschäden im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB), welche während der Berufsausübung durch den Versicherten schuldhaft verursacht werden. Der Versicherer prüft gleichzeitig die Berechtigung der Ansprüche und lehnt unberechtigte Forderungen des Gegners auf seine Kosten ab.
Bei der Ermittlung der Jahreslohn-u. Gehaltssumme sind nur Zahlungen an Mitarbeiter zu berücksichtigen. Die Einkünfte des/der Inhaber oder Geschäftsführer können hier außer Ansatz bleiben. Für Einzelpersonen, welche freiberuflich für Sie tätig sind - also nicht in einem Angestellten-oder Arbeitsverhältnis zu Ihnen stehen, empfehlen wir den Abschluß einer separaten Berufshaftpflichtversicherung für Ton-/Lichttechniker. Dies hat den Vorteil, daß die betroffene(n) Person(en) auch für andere Auftraggeber tätig sein können und auch dort Vers.-Schutz genießen.
Das Leistungspaket:
- Privathaftpflichtversicherung
( für den Versicherungsnehmer, seinen Ehegatten oder Lebensgefährten sowie die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden minderjährigen Kinder )
- Abhandenkommen eingebrachter Sachen mit einer Vers.-Summe von 30.000 EURO
- Abwasserschäden
- Arbeitsgemeinschaften (Teilnahme) incl. Insolvenzklausel
- Auslandsschutz für Tätigkeiten und Exporte, weltweit (außer USA/Kanada); keine Deckung für ausländische Betriebsstätten
- Bauherrn -HV
- Datenverlust durch mangelhafte Arbeiten mit einer Vers.-Summe von 150.000 EURO; 1-fach max. - keine SB
- Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander über € 50,00
- Internettechnologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per e-mail oder mittels
Datenträger) in Höhe der VSu. für Personen u. Sachschäden; für die Verletzung von Namensrechten gilt eine VSu. von € 250.000 - 1-fach max.
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Anhänger
- Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden:
auf Geschäftsreisen
durch Leitungswasser, Abwasser mit einer Vers.-Summe von 500.000 EURO; 2-fach max. keine SB
- sonstige Mietsachschäden mit einer Vers.-Summe von € 100.000 2-fach max.; SB 250,00
- durch Brand/Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung mit einer Vers.-Summe von 3.000.000 EURO; 1-fach max. - keine SB
- Nachhaftung 3 Jahre bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
- Produkthaftpflicht wegen Personen u. Sachschäden
- Schiedsgerichtsvereinbarung
- Schlüsselverlust mit einer Vers.-Summe von € 30.000, 1-fach max.
- Schweiß-, Schneid -und Brennarbeiten ohne Einschränkung des Vers.-Schutzes
- Senkung von Grundstücken
- Strahlenschäden
- Subunternehmer-Beauftragungsrisiko (Vergabe von Leistungen der versicherten Art; die Haftpflicht der Subunternehmer selbst ist nicht versichert)
- Tätigkeitsschäden
- Be-und Entladeschäden in Höhe der VSu. für Sachschäden
- Leitungsschäden in Höhe der VSu. für Sachschäden
- sonstige Tätigkeitsschäden € 50.000, 2-fach max.
- Tierhaltung betrieblich (keine Kampfhunde, keine Pflichtversicherung)
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung; separate Vers.-Summe von € 3.000.000 1-fach max., Selbstbeteiligung 10%, mind. € 250
höchstens € 2.500 (gilt nicht bei Brand -oder Explosionsschäden). Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles,
VSu. € 300.000 im Rahmen der vereinbarten VSu. 1-fach max.; SB 10%, höchstens € 2.500
- Mitversichert ist:
die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden bis 3.000 l Gesamtfassungsvermögen
das Regressrisiko
Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes
Vermögensschäden, auch aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen mit einer VSu. von € 150.000 2-fach max.
Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
Vorsorge-Versicherung in Höhe der vereinbarten Vers.-Summe