Was heißt Haftpflicht
- Die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz
- Wer durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn, oder Vergeßlichkeit einem anderen Schaden zufügt, haftet. In unbegrenzter Höhe. Mit dem ganzen Vermögen.
Warum eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung
- Alle zur Durchführung und Überwachung der Veranstaltung eingesetzten Hilfskräfte haben dafür Sorge zu tragen, daß niemand zu Schaden kommt. Die Haftplichtversicherung kann einen Schaden zwar nicht verhindern, schützt aber vor den finanziellen Folgen
Was ist versichert
- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Durchführung der Veranstaltung, insbesondere auch
- aus Vor- und Nacharbeiten
- die erlaubte Benutzung von Zelten, Tribünen und Podien
- das erlaubte Abbrennen von Feuerwerken, Osterfeuern u.ä.
- aus Bewirtung der Teilnehmer und Besucher (der Abgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie)
- Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der vom Veranstalter zur Durchführung und Überwachung der Veranstaltung eingesetzten Hilfskräfte
- Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß der Reichsversicherungsordnung handelt
- Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden
Nicht versichert ist
- die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Teilnehmer
- die Haftpflicht wegen Schäden an den benutzten Gebäuden, Räumen, Einrichtungen, Zelten, Plätzen u. dgl. sowie an verwendeten oder zur Aufbewahrung übernommenen Sachen und Tieren
Welche Leistungen bieten wir
- Im Schadenfall stellen wir Sie von Haftpflichtansprüchen des Geschädigten frei, d.h., wir prüfen, ob und in welchem Umfang Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind, gleichen berechtigte Schadenersatzansprüche aus wehren unberechtigte Ansprüche ab und übernehmen dafür alle Kosten, auch wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.
Wie lange gilt die Veranstalter-Haftpflichtversicherung
- Für die Dauer der Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nacharbeiten bis zu 5 Tagen
Die Versicherungssummen
- 3.000.000 EURO für Personenschäden / 1.500.000 Euro für Sachschäden
- 3.000.000 pauschal für Personen -und Sachschäden wegen Schäden durch Umwelteinwirkung
Der Einmalbeitrag bei einer Dauer bis zu 5 Tagen beträgt:
- bis 500 Besucher: 98,00 EURO zzgl. 19% V-Steuer
- je weiterer Besucher: 0,06 EURO zzgl. 19% V-Steuer
- Falls Sie mehr als 10 Veranstaltungen pro Kalenderjahr durchführen, nennen wir Ihnen gerne Sonderkonditionen.
Schadenbeispiele: