Geltungsbereich
Als Geltungsbereich gilt zunächst die BRD.
Im Bedarfsfalle kann der Geltungsbereich gegen einen Prämienzuschlag von 50 % auf die Länder Österreich, Schweiz, Frankreich, Spanien, Großbritannien, Irland, Benelux und Skandinavien ausgedehnt werden (andere Länder auf Anfrage).
Kurzfristige Erweiterung des Geltungsbereiches ist ebenfalls möglich.
Bei nur gelegentlichem kurzfristigen Bedarf ist eine Erweiterung des Geltungsbereiches ebenfalls jederzeit möglich. Der Beitragszuschlag wird dann jeweils individuell festgesetzt.
Bitte kontaktieren Sie uns bei Sonderwünschen. Wir werden bestimmt eine Lösung finden.