Erläuterungen zur Berufs-Haftpflichtversicherung für

Einzel - Musiker / Musiklehrer

Der von uns angebotene Tarif ist speziell auf die Bedürfnisse des Musikers / Musiklehrers zugeschnitten und deckt Haftpflichtschäden im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB), welche während der Berufsausübung durch den Versicherten schuldhaft verursacht werden. Der Versicherer prüft die Berechtigung der Ansprüche und lehnt unberechtigte Forderungen des Gegners auf seine Kosten ab.

Übrigens:

Viele Musiker glauben, daß solche Schäden durch eine Privathaftpflichtversicherung gedeckt wären. Das ist falsch. Die Privathaftpflichtversicherung schließt grundsätzlich Schäden aus, welche bei Ausübung einer bezahlten Tätigkeit entstehen. So hat beispielsweise auch der Amateurmusiker, der "gegen Gage" auftritt, in einem solchen Fall keinen Versicherungsschutz.

Unter anderem enthält er folgende Leistungsmerkmale:

Ein paar Beispiele aus der Schadenpraxis:

Allgemeine Versicherungsbedingungen
AVB 2 AVB 3 AVB 4

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