Der von uns angebotene Tarif ist speziell auf die Bedürfnisse des Musikers / Musiklehrers zugeschnitten und deckt Haftpflichtschäden im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB), welche während der Berufsausübung durch den Versicherten schuldhaft verursacht werden. Der Versicherer prüft gleichzeitig die Berechtigung der Ansprüche und lehnt unberechtigte Forderungen des Gegners auf seine Kosten ab.
Übrigens:
Viele Musiker glauben, daß solche Schäden durch eine Privathaftpflichtversicherung gedeckt wären. Das ist falsch. Die Privathaftpflichtversicherung schließt grundsätzlich Schäden aus, welche bei Ausübung einer bezahlten Tätigkeit entstehen. So hat beispielsweise auch der Amateurmusiker, der "gegen Gage" auftritt, in einem solchen Fall keinen Versicherungsschutz.
Leistungsmerkmale:
- Abhandenkommen eingebrachter Sachen mit einer Vers.-Summe von € 30.000, 3-fach max.
- Abwässerschäden
- Auslandsschutz weltweit
- Bauherren - HV bis Bausumme € 500.000
- Internet-Technologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per e-mail oder mittels Datenträger) in Höhe der Vers.-Summe für Personen- und Sachschäden; für die Verletzung von Na-mensrechten gilt eine Vers.-Summe von € 250.000, 1-fach max.
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Anhänger
- Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
- auf Geschäftsreisen
- durch Leitungswasser oder Abwasser mit einer Vers.-Summe von € 500.000, 2-fach max.
- durch Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung mit einer
- Vers.-Summe von € 500.000, 1-fach max.
- Nachhaftung 3 Jahre bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall
- Schiedsgerichtsvereinbarung
- Schlüsselverlust mit einer Vers.-Summe von € 30.000 2-fach max.
- Strahlenschäden
- Subunternehmer-Beauftragungsrisiko (Vergabe von Leistungen der versicherten Art; die Haftpflicht der Subunter-nehmer selbst ist nicht versichert)
- Tätigkeitsschäden
- Be-und Entladeschäden in Höhe der Vers.-Summe für Sachschäden
- Leitungsschäden in Höhe der Vers.-Summe für Sachschäden
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung: separate Vers.-Summe von € 3 Mio., 1-fach max.
- SB 10%, mind. € 250,00, höchstens € 2.500 (SB gilt nicht für Brand-/Explosionsschäden)
- Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles, Vers.-Summe € 300.000 im Rahmen der vereinbarten Vers.-Summe,
- 1-fach max; SB 10%, höchstens € 2.500. Mitversichert ist
- die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden bis 3000 l Gesamtfassungsvermögen
- Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes
- Vermögensschäden, auch aus Verletzung von Datenschutzgesetzen mit einer Vers.-Summe von € 150.000, 2-fach max.*
- Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
- vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc.
- Vorsorge-Versicherung in Höhe der vereinbarten Vers.-Summe
- Bei Mitversicherung von Bühnenaufbau:
- sonstige Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden € 30.000 ohne Selbstbeteiligung
Ein paar Beispiele aus der Schadenpraxis:
- Die versicherte Person stößt versehentlich den Verstärker eines anderen Musikers von der Bühne oder beschädigt ein fremdes Instrument.
- Beim Hereintragen von Instrumenten werden Gebäudeteile beschädigt (z.B. Türscheibe).
- Beim Transport einer großen Box oder eines Cases vom Fahrzeug auf die andere Straßenseite wird die versicherte Person durch Unvorsichtigkeit Verursacher eines Verkehrsunfalles.
- Bei der Verkabelung einer bandeigenen P.A. - Anlage wird ein Kabel irrtümlich an einen stromführenden Ausgang angeschlossen.
- Beim Aufbau eines Boxenturmes stürzt eine Box herab und verletzt eine in der Nähe stehende andere Person.
- Ein Konzertbesucher stürzt über ein unsachgemäß verlegtes Kabel.